Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Schwangere Frauen genießen in Österreich einen besonderen Kündigungsschutz. Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt sind Kündigungen unzulässig. Auch eine einvernehmliche Auflösung ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
HIER ZUM ARTIKEL ›Notare übernehmen auch im Bereich des Familienrechts wichtige Aufgaben. Neben der allgemeinen freiwilligen Beratung ist in bestimmten Bereichen eine notarielle Beteiligung sogar vorgeschrieben. Aufgrund des oftmals besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem Notar bietet sich dieser bei familienrechtlichen Angelegenheiten besonders als Berater an.
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