Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Mit einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ob die Vereinbarung schriftlich geschlossen werden muss und, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, lesen Sie in diesem Artikel.
HIER ZUM ARTIKEL ›Erwerben Sie ein fehlerhaftes Produkt und erleiden Sie dadurch einen Schaden, können Sie vom Hersteller des Produktes Schadenersatz verlangen. Für die Geltendmachung ist kein Verschulden des Unternehmers notwendig – allerdings ist bei Sachschäden ein Selbstbehalt von EUR 500 zu tragen.
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