Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Es tritt ein Schadensfall ein, jedoch weist die Rechtsschutzversicherung die Abdeckung dessen ab. Die Details der Rechtsschutzdeckung müssen überprüft werden, am besten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Denn in manchen Fällen, kann doch noch von der Rechtsschutzdeckung Gebrauch gemacht werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Vielen Menschen in Österreich ist nicht bewusst, dass Verstorbenen Organe entnommen werden dürfen, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung zu Lebzeiten vorliegen muss. Bei Lebendspenden ist eine umfassende Aufklärung durch den Arzt gesetzlich vorgeschrieben.
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