Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Bad Ischl

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Bad Ischl? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Bad Ischl mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Bad Ischl mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Strafrecht in Bad Ischl
Mag. Martin ENGELBRECHT
Mag. Martin ENGELBRECHT Straf­recht | Datenschutz­recht | Internet­recht | Zivil­recht
3100 St. Pölten Andreas-Hofer-Straße 8 marker
55 Bewertungen
02
Mag. Brigitte STEINHUBER KALS Scheidungs­recht | Arzthaftungs­recht | Familien­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Straf­recht
4820 Bad Ischl Kurhausstraße 10 marker
1 Bewertung
03
Dr. Clemens HEIGENHAUSER Straf­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Versicherungs­recht | Zivil­recht
4820 Bad Ischl Wiesingerstraße 3 marker
0 Bewertungen
04
Dr. Peter HEIGENHAUSER Insolvenz­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht
4820 Bad Ischl Wiesingerstraße 3 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Rechtsnews

Was ändert sich durch die OGH-Entscheidung in der Onlinekasino Sparte? Illegale Onlinekasino Geschäftsführer*Innen haften. Glücksspielindustrie im Wandel. Spieler*Innen- und Gesellschaftsschutz im Fokus. Haft und Schadenersatz möglich.

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Expertentipp

Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.

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Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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