Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Jeder Arbeitnehmer in Österreich hat nach dem Arbeitszeitgesetz einen Anspruch auf eine Pause während der Arbeitszeit. Diese Regelungen sind zwingend und müssen vom Arbeitgeber unbedingt eingehalten werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Es tritt ein Schadensfall ein, jedoch weist die Rechtsschutzversicherung die Abdeckung dessen ab. Die Details der Rechtsschutzdeckung müssen überprüft werden, am besten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Denn in manchen Fällen, kann doch noch von der Rechtsschutzdeckung Gebrauch gemacht werden.
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