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Bevor man sich für eine Vertretung im Asylverfahren entschließt,kann man in einem einstündigen Gespräch in Erfahrung bringen, ob in seinem individuellen Fall eine Vertretung durch die Kanzlei Frühwirth sinnvoll und ein positives Ergebnis in der Abfolge des Asylverfahrens mit höchster Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.Hat man sich dann für die Vertretung durch die Kanzlei entschlossen, zahlt man einen Pauschalbetrag, der die -meist ergänzende- Beschwerde und die Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in 2.Instanz beinhaltet. Es wird genau besprochen, was an Unterlagen und persönlichen Aktivitäten des ASylwerbers vorhanden sein soll und vor der Verhandlung vor dem VwGH in Wien nocmals eine gründliche Vorbereitung dafür angeboten. In unserem Fall war der Anwalt perfekt vorbereitet, alle seine Unterlagen sofort und geordnet für die Richterin greifbar, seine ruhige Haltung und sein abschließendes Plädoyer haben uns alle sehr beeindruckt.Der Bescheid nach der Verhandlung lautete auf "Asyl" und wurde nach 14 Tagen rechtsgültig.
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