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Ich habe Herrn Forsthuber per E-Mail um einen "unverbindlichen pauschalen Kostenvoranschlag" für eine Grundstücksübergabe gebeten. Herr Forsthuber hat eine Multiplikation geliefert: Die Quadratmeter aus dem Grundbuch multipliziert mit den Euros pro Quadratmeter aus einer Liste des Immobilienpreisspiegels. Leider hat er die falschen Zahlen für die Quadratmeter in diese Gleichung eingesetzt (das Haus hat nur 70 Quadratmeter und nicht 191, auf die Bodenfläche der Grundstücke selbst wurde einfach vergessen). Weiters behauptet der Herr Anwalt, er hätte ein Formular aus dem Internet heruntergeladen und mir gesendet, was seiner "Leistung" anzurechnen wäre. Die Evidenz aus den E-Mails zeigt aber, dass ich ihm dieses Formular schon in meiner ersten Kontaktaufnahme im Anhang gesendet habe. Er verlangt für diese "Leistung", ein paar kurze E-Mails mit unbrauchbarem Inhalt zu versenden, nun ernsthaft aus heiterem Himmel 250 Euro. Ich musste diesen Mann (gottseidank) in meinem Leben noch nie persönlich treffen, möglicherweise wird das aber noch vor Gericht notwendig werden. Ich würde jedem, der diesem Mann eine E-Mail senden möchte, dazu raten, vorab eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. LG
*** Reaktion auf die Antwort vom Inhaber auf Google***
Herr Forsthuber behauptet in seiner Antwort auf Google wiederholt, aber diesmal öffentlich, die Unwahrheit. Deshalb muss ich wohl doch noch einen Anwalt beauftragen. Er sagt, ich hätte zahlreiche andere Notare und Anwählte mit den "unterschiedlichsten" Fragen konfrontiert und unter Angabe völlig anderer Tatsachen Anfragen gestellt (Vorsorgevollmacht uAm). Herr Forsthuber weiß ganz genau, dass ich genau 1 Rundmail an einige Notare und Anwählte versendet habe, mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag für die 2 Themen "Grundstücksübergabe" und "Vorsorgevollmacht". Als "unterschiedlichste Fragen" kann man das nicht bezeichnen. Mein Nachname hat sich aufgrund eines rechtskräftigen Bescheides der BH Neunkirchen geändert.
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